1. Der Vorbehaltsnießbraucher ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstück, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer von der normalen Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt.2. Überträgt ein Stpfl. das Eigentum an seinem Grundstück unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs auf seine Tochter, ist er i.d.R. nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer.3. Die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung nach § 10 eEStG setzt voraus, dass der Stpfl. rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des begünstigten Objekts ist.