I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und wurden im Streitjahr (1995) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Eigentümer eines nicht aufgegebenen land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs. Zu der Hofstelle gehörten ein zunächst von den Klägern selbst bewohntes Wohnhaus sowie Wirtschaftsgebäude.
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