Steuerberatende Tätigkeit eines niederländischen Belastungsadviseurs in Deutschland
OLG Düsseldorf, vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 20 U 79/99
DRsp Nr. 2001/1128
Steuerberatende Tätigkeit eines niederländischen Belastungsadviseurs in Deutschland
1. Die unbefugte Führung des Titels "Steuerberater" ist auch in der Form "Steuerberater (NL)" gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 2StGB strafbar. Die Bezeichnung "belastingsadviseur" ist strafrechtlich nicht geschützt.2. Es verstößt gegen die guten Sitten i.S. des § 1UWG in der Fallgruppe des Vorsprungs durch Rechtsbruch, unter Verletzung von §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 2, 4, 5 Abs. 1StBerG Werbung für die Erbringung von Buchhaltungsarbeiten zu verbreiten. Die Führung des Titels "Steuerberater (NL)" stellt sich als Irreführung i.S. des § 3UWG dar.3. Das europäische Recht gebietet es nicht, niederländische "belastingsadviseure" in Deutschland zur Steuerberatung zuzulassen.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.