BFH - Beschluss vom 28.09.2004
VII B 123/04
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 250
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 28.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3841/03

Steuerberater: Widerruf der Bestellung

BFH, Beschluss vom 28.09.2004 - Aktenzeichen VII B 123/04

DRsp Nr. 2004/19199

Steuerberater: Widerruf der Bestellung

1. Ein Vermögensverfall des Steuerberater wird u. a. dann vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.2. Allein die Möglichkeit, die wirtschaftlich Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahren zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären. Vielmehr muss die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich eingetreten sein.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: