BFH - Beschluss vom 14.11.2007
VII B 62/07
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 414
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen VII 112/2004

Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall

BFH, Beschluss vom 14.11.2007 - Aktenzeichen VII B 62/07

DRsp Nr. 2008/751

Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grds. davon auszugehen ist, dass dadurch Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind. Demgemäß ist nur in Ausnahmefällen ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung gestattet. Insoweit obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast dem betroffenen Steuerberater.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Gründe: