FG Nürnberg, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen VII 112/2004
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 14.11.2007 - Aktenzeichen VII B 62/07
DRsp Nr. 2008/751
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
Es ist höchstrichterlich geklärt, dass beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grds. davon auszugehen ist, dass dadurch Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind. Demgemäß ist nur in Ausnahmefällen ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung gestattet. Insoweit obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast dem betroffenen Steuerberater.