BFH - Beschluss vom 13.10.2005
VII B 155/04
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 1 ; StBerG;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 371
Vorinstanzen:
FG München, vom 19.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5087/03

Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall

BFH, Beschluss vom 13.10.2005 - Aktenzeichen VII B 155/04

DRsp Nr. 2005/19916

Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG mit der nach Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit im Einklang steht.2. Es ist hinreichend geklärt, dass mit den §§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG Steuerberater, die nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gegenüber anderen Berufsgruppen in derselben Situation nicht in einer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßenden Weise benachteiligt werden.3. Das in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte Recht auf effektiven Rechtsschutz wird durch § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht eingeschränkt.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 1 ; StBerG;

Gründe: