FG München, vom 19.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5087/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 13.10.2005 - Aktenzeichen VII B 155/04
DRsp Nr. 2005/19916
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG mit der nach Art. 12 Abs. 1GG garantierten Berufsfreiheit im Einklang steht.2. Es ist hinreichend geklärt, dass mit den §§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG Steuerberater, die nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gegenüber anderen Berufsgruppen in derselben Situation nicht in einer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßenden Weise benachteiligt werden.3. Das in Art. 19 Abs. 4GG garantierte Recht auf effektiven Rechtsschutz wird durch § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG nicht eingeschränkt.