BFH - Beschluss vom 16.11.2005
VII B 67/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 375
DStRE 2006, 252
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 14.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen VII 141/2003

Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall

BFH, Beschluss vom 16.11.2005 - Aktenzeichen VII B 67/05

DRsp Nr. 2005/21572

Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall

1. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG wird ein Vermögensverfall des Steuerberaters u. a. dann vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.2. Es liegt daher auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der InsO eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: