FG Nürnberg, vom 14.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen VII 141/2003
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 16.11.2005 - Aktenzeichen VII B 67/05
DRsp Nr. 2005/21572
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall
1. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG wird ein Vermögensverfall des Steuerberaters u. a. dann vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.2. Es liegt daher auf der Hand, dass die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters nach der InsO eintretenden Rechtsfolgen nicht geeignet sein können, die Vermutung des Vermögensverfalls zu widerlegen.