FG Berlin, vom 31.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2315/04
Steuerberater; Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
BFH, Beschluss vom 22.11.2005 - Aktenzeichen VII B 130/05
DRsp Nr. 2006/145
Steuerberater; Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
1. Das Gesetz geht beim Vorliegen des Vermögensverfalls eines Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber potentiell gefährdet sind.2. Die Darlegungs- und Feststellungslast für den Ausnahmefall, dass vom Widerruf der Bestellung abzusehen ist, wenn trotz des Vermögensverfalls die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet werden, obliegt dem betroffenen Steuerberater.