OLG Köln - Urteil vom 29.04.1998
13 U 114/97
Normen:
BGB §§ 249, 675 ; StBerG § 68 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 257

Steuerberaterhaftung; Aufgabenbereich, haftungsrechtlicher Ursachenzusammenhang und Verjährung

OLG Köln, Urteil vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 13 U 114/97

DRsp Nr. 1998/18643

Steuerberaterhaftung; Aufgabenbereich, haftungsrechtlicher Ursachenzusammenhang und Verjährung

»1. Zu den Pflichten des Steuerberaters bei der Bilanzierung landwirtschaftlicher Grundstücke (hier: anläßlich der Einführung der Bilanzierungspflicht für landwirtschaftlichen Grund und Boden durch das 2. Steueränderungsgesetz 1971).2. Zum haftungsrechtlichen Ursachenzusammenhang und zur Verjährung der Haftung des Steuerberaters, wenn eine (aufgrund Korrektur eines Bilanzierungsfehlers) erfolgversprechende finanzgerichtliche Klage auf Rat des Steuerberaters zurückgenommen wird, weil sonst eine anderweitige höhere Nachversteuerung droht.«

Normenkette:

BGB §§ 249, 675 ; StBerG § 68 ;

Tatbestand:

Der Kläger, ein inzwischen auf dem Altenteil lebender Landwirt, nimmt die Beklagte, eine Buchstelle für Land- und Forstwirtschaft, die seit Jahrzehnten für ihn steuerberatend tätig war, auf Schadensersatz wegen angeblicher Bilanzierungs- und/oder Beratungsfehler in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: