BFH - Beschluß vom 27.01.1999
X R 103/98
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1216

Steuerberatungs-GmbH; Zurechnung von Prozesserklärungen

BFH, Beschluß vom 27.01.1999 - Aktenzeichen X R 103/98

DRsp Nr. 1999/6134

Steuerberatungs-GmbH; Zurechnung von Prozesserklärungen

Die auf dem Geschäftspapier einer Steuerberatungs-GmbH eingelegte und in der "Ich-Form" gehaltene Revision ist der GmbH auch dann zuzurechnen, wenn der Verfasser der Revisionsschrift nach dem Gesamteindruck nur als Geschäftsführer der GmbH in Erscheinung getreten ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Verfasser der Revisionsschrift den Eindruck verfestigt, er trete einzig und allein in seiner Eigenschaft als Organ der GmbH in Erscheinung. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Verfassers, d.h. zu Lasten der GmbH.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Gründe: