BFH - Urteil vom 19.01.1999
VII R 54/98
Normen:
StBerG § 46 Abs. 1 S. 2 ; StBerO §§ 19 70 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 982

Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der Bestellung wegen fehlender Erfahrung

BFH, Urteil vom 19.01.1999 - Aktenzeichen VII R 54/98

DRsp Nr. 1999/3676

Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der Bestellung wegen fehlender Erfahrung

1. Nach § 46 Abs. 1 Satz 2 1. Alt. StBerG ist eine rechtswidrige vorläufige Bestellung zurückzunehmen, wenn der Begünstigte die Umstände kannte oder kennen musste, die die Rechtswidrigkeit begründen. Nach der Rspr. des Senats ist das dahin auszulegen, dass die rechtswidrige Bestellung nur zurückzunehmen ist, wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit als solche (d. h. nicht nur die Umstände) kannte oder kennen musste. 2. Die Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter, die einem Bewerber aus den alten Bundesländern im Beitrittsgebiet auf seinen Antrag hin erteilt worden war, ist im Hinblick auf dessen fehlende Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerrechts der DDR im Regelfall angemessen. 3. § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 1 S. 2 ; StBerO §§ 19 70 ;

Gründe: