BFH - Urteil vom 19.01.1999
VII R 50/98
Normen:
StBerG § 46 Abs. 1 S. 2 ; StBerO §§ 19 70 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 979

Steuerbevollmächtigter, Rücknahme der vorläufigen Bestellung

BFH, Urteil vom 19.01.1999 - Aktenzeichen VII R 50/98

DRsp Nr. 1999/3674

Steuerbevollmächtigter, Rücknahme der vorläufigen Bestellung

1. § 46 Abs. 1 Satz 2 StBerG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. 2. Der Umstand, dass eine verhältnismäßig lange Zeit zwischen der Bestellung und der Rücknahme der Bestellung verstrichen ist, führt nicht zu einer Verwirkung der Rücknahme durch die Behörde. 3. Ob § 70 StBerO auch Personen, die nicht zu dem in § 19 Abs. 3 StBerO genannten Personenkreis gehörten, die Möglichkeit einräumte, eine Bestellung als Steuerbevollmächtigter zu erhalten, kann im Streitfall dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, wäre die Bestellung nur unter den Voraussetzungen der Erfüllung der in der MdF-AnO genannten Voraussetzungen möglich gewesen.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 1 S. 2 ; StBerO §§ 19 70 ;

Gründe: