Scheidet Anlage- oder Umlaufvermögen durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff aus dem Betriebsvermögen aus und sind Entschädigungszahlungen zu erwarten, kann die Aufdeckung stiller Reserven durch eine Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz im Rahmen der Rücklage für Ersatzbeschaffung verhindert werden. Oft wird die Höhe der Rücklage bei der Buchung nicht korrekt ermittelt. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Rücklage für Ersatzbeschaffung richtig buchen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Am 30.06.2022 brennt die Maschinenhalle (Buchwert am 31.12.2021: 250.000 €, 15.000 € AfA p.a.) des A voll aus, wodurch sie nicht mehr genutzt werden kann. Als Entschädigung erhält A am 31.10.2022 von der Versicherung den Neuwert der Halle i.H.v. 500.000 € erstattet. A plant den Wiederaufbau der Maschinenhalle im Jahr 2023.
Kann A die Aufdeckung der stillen Reserven, die durch die Entschädigungszahlung entstanden sind, im Jahr 2022 verhindern?
A kann die Aufdeckung der stillen Reserven durch die Rücklage für Ersatzbeschaffung i.S.d. R 6.6 Abs. 4 EStR verhindern, da die Voraussetzungen der R 6.6 Abs. 1 EStR erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass
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