Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25.09.2017 - 7 K 1436/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die steuerbilanzielle Behandlung eines sog. Filmförderdarlehens.
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