FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.01.2013
6 K 2670/10
Normen:
EStG § 34;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 1107

Steuerermäßigung auf Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013 - Aktenzeichen 6 K 2670/10

DRsp Nr. 2013/19891

Steuerermäßigung auf Abfindung bei Zahlung in zwei Teilbeträgen

Für eine Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (aus betriebsbedingten Gründen) ist die Steuerermäßigung gemäß § 34 EStG nicht zu gewähren, wenn eine weitere, ca. 12,5% der Gesamtleistung ausmachende Teilleistung in einem anderen Jahr gezahlt wurde und diese weitere Teilleistung als Ausgleich dafür gewährt wurde, dass der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in eine Transfer-Gesellschaft wechselt.

Normenkette:

EStG § 34;

Tatbestand:

Streitig ist die Anwendung der Steuerermäßigung nach § 34 EStG für Abfindungszahlungen, die in zwei Veranlagungszeiträumen an die Klägerin ausgezahlt wurden.

Die Klägerin ist Industriekauffrau und erzielte in den Streitjahren sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb eines Nagelstudios als auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.