Die Beteiligten streiten über die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Im Streitjahr 2004 erzielten sie (unstreitig) folgende Einkünfte:
KlägerKlägerin
aus Gewerbebetrieb48.717 EUR ./. 84.160 EUR
aus nichtselbständiger Arbeit40.930 EUR40.930 EUR
aus Kapitalvermögen767 EUR1.695 EUR
aus Vermietung und Verpachtung./. 34.438 EUR55.416 EUR
Die gewerblichen Einkünfte des Klägers stammten aus einem Einzelunternehmen, die der Klägerin aus der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft.
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