Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2003 eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses nach § 35a Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - geltend machen können.
In der Einkommensteuererklärung 2003 vom 12. Februar 2004 machten die Kläger unter anderem Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 2.206 EUR geltend.
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