FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.11.2006
1 K 1407/04
Normen:
EStG (2002) § 35a Abs. 1 ; BGB § 705 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 590

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses bei Beteiligung an einem Arbeitgeberpool

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 1 K 1407/04

DRsp Nr. 2007/6299

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses bei Beteiligung an einem Arbeitgeberpool

1. Voraussetzung der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG für die Inanspruchnahme eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses ist, dass das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und der Haushaltshilfe besteht. 2. Den Beteiligten eines Arbeitgeberpools, die gemeinsam eine für alle Angehörigen des Pools tätige Haushaltshilfe beschäftigen, steht für ihre (anteiligen) Aufwendungen keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG zu, wenn der Pool nach Wortlaut und tatsächlicher Durchführung des Vertrags als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts und Arbeitgeber der Haushaltshilfe anzusehen ist.

Normenkette:

EStG (2002) § 35a Abs. 1 ; BGB § 705 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2003 eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses nach § 35a Abs. 1 Einkommensteuergesetz - EStG - geltend machen können.

In der Einkommensteuererklärung 2003 vom 12. Februar 2004 machten die Kläger unter anderem Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 2.206 EUR geltend.