FG Niedersachsen - Urteil vom 16.01.2013
2 K 239/12
Normen:
EStG § 35a Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2013, 1478

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2013 - Aktenzeichen 2 K 239/12

DRsp Nr. 2013/6955

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG. Zahlungen im Rahmen eines abgekürzten Zahlungswegs stehen der Gewährung der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG nicht entgegen. Ein Altenteiler, der empfangene Sachleistungen als wiederkehrende Bezüge versteuert, kann dafür die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt geltend machen, soweit sie auf seinen Haushalt entfallen und in der Person des die Sachleistungen erbringenden Altenteilsverpflichteten alle Voraussetzungen der Steuerermäßigung vorliegen.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Möglichkeit der Steuermäßigung für Handwerkerleistungen.