Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22.10.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist von Beruf Dachdeckermeister und an der XY–GmbH (GmbH) beteiligt. Er beauftragte diese im Streitjahr (2017) mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus. Die ihm hierfür gestellte Rechnung vom xx.xx.2017 beglich der Kläger im Wege der Aufrechnung über sein Gesellschafterverrechnungskonto.
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