FG Niedersachsen, vom 03.02.1998 - Aktenzeichen VII 99/97
DRsp Nr. 2001/3121
Steuererstattung an Ehegatten
1. Einem Erstattungsverlangen eines Steuerpflichtigen kann nicht die Regelung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG entgegengehalten werden, wenn das Finanzamt ein ihm zustehendes Einkommensteuerguthaben auf ein Konto des Ehegatten überweist und nach den Vollstreckungsakten offensichtlich ist, daß diese Auszahlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich betrachtet ins Leere geht.2. Der Vereinfachungszweck des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG wird überdehnt, wenn das Finanzamt den Ehegatten vorhält, sie müßten sämtliche unter mehreren Steuernummern gespeicherten alten und neuen Bankverbindungen im Zweifel gegen sich gelten lassen.
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