BFH - Beschluss vom 16.05.2008
VII B 118/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1440
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 09.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 332/07

Steuererstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

BFH, Beschluss vom 16.05.2008 - Aktenzeichen VII B 118/07

DRsp Nr. 2008/14961

Steuererstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) und ihr Ehemann werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zugleich Vorauszahlungen für das Jahr 2004 fest. Aus der gemeinsamen Veranlagung der Eheleute zur Einkommensteuer für das Jahr 2004 ergab sich nach Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben in Höhe von ... EUR. Hinsichtlich der Hälfte dieses Guthabenbetrags erklärte das FA die Aufrechnung mit einer Forderung aus einem gegen den Ehemann der Klägerin gerichteten Haftungsbescheid vom 16. März 2000. Nachdem die Klägerin und ihr Ehemann hiergegen Einwendungen erhoben hatten, erließ das FA einen entsprechenden Abrechnungsbescheid, mit dem das Guthaben auf die Klägerin und ihren Ehemann hälftig aufgeteilt und der auf den Ehemann entfallende Teil als durch Aufrechnung erloschen ausgewiesen wurde.