I.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hat im Dezember 2002 auf das Bankkonto des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) einen Steuererstattungsbetrag von rd. ... EUR überwiesen; das Konto war vom Kläger und seiner Ehefrau als Erstattungskonto angegeben worden. Mit Schreiben vom gleichen Tag hat das FA dem Kläger erläutert, worauf diese Zahlung beruht; daraus ergab sich, dass der Erstattungsbetrag auf einem durch Aufteilung des Steuerguthabens der Eheleute aus der Veranlagung 1994 und 1995 herrührenden Erstattungsanspruch des Klägers und zum kleineren Teil auf einer Steuererstattung zugunsten dessen Ehefrau beruhe.
Im Gegensatz zu diesen Erläuterungen hieß es auf dem Überweisungsträger allerdings, es handele sich bei dem Erstattungsbetrag um eine Steuererstattung für die Ehefrau des Klägers. Als dieser, der den Erstattungsbetrag dementsprechend an seine Ehefrau weitergeleitet haben will, vom FA die Auszahlung des ihm zustehenden Erstattungsbetrags verlangte, erließ das FA den angefochtenen Abrechnungsbescheid, nach dessen Inhalt der Erstattungsanspruch des Klägers durch die vorgenannte Zahlung erloschen ist.
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