BFH - Urteil vom 29.06.2005
II R 3/04
Normen:
AO § 30a Abs. 3 § 194 Abs. 3 § 208 Abs. 1 § 393 Abs. 1 S. 1 ; EG Art. 56 Abs. 1 Art. 58 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 242/03

Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

BFH, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen II R 3/04

DRsp Nr. 2005/19579

Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

1. Zu den Befugnissen der Steuerfahndung nach § 208 AO.2. Gelegentlich ihrer Tätigkeit im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann die Steuerfahndung gleichzeitig auch ihrer Aufgabe nachkommen, unbekannte Steuerfälle aufzudecken und zu ermitteln.3. Bei hinreichendem Anlass darf die Steuerfahndung Kontrollmaterial über Kapitalanlagen in der Schweiz, die von einem inländischen legitimationsgeprüften Konto aus getätigt wurden, an das Wohnsitz-FA weiterleiten. Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht muss nicht bestehen.

Normenkette:

AO § 30a Abs. 3 § 194 Abs. 3 § 208 Abs. 1 § 393 Abs. 1 S. 1 ; EG Art. 56 Abs. 1 Art. 58 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für die Streitjahre (1995 und 1996) als Eheleute zusammen zur Vermögensteuer veranlagt.