I.
Streitig ist, ob steuerfreie Ausfuhrlieferungen vorliegen, wenn der im Ausland ansässige Abnehmer den Liefergegenstand zunächst seiner inländischen Tochtergesellschaft aushändigen und ihn dann an seinen im Drittlandgebiet ansässigen Kunden versenden läßt.
Die Klägerin (Klin.) stellt Steuerungsgeräte für Druckmaschinen her.
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