I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) reparierte im Streitjahr 1990 Kfz und wechselte dabei, wenn es notwendig war, das Motoröl, führte an den Fahrzeugen ihrer Kunden sog. Kundendienste (Inspektionen) mit Ölwechsel durch und wechselte Fahrzeugöl auch unabhängig von Reparaturen und Inspektionen. Bei der Abgabe von Fahrzeugöl (Schmierstoffen) trat sie im eigenen Namen und nicht als Vermittlerin auf. Sie meldete die für Privatkunden aus der Schweiz bei den erwähnten Vorgängen abgegebenen Schmierstoffe als steuerfreie Umsätze an.
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