Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (1998) als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt u.a. Einkünfte aus einem eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, die gemäß § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach Durchschnittssätzen für das Normalwirtschaftsjahr ermittelt werden.
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