Viele Arbeitnehmer mit Kindern im Kindergartenalter erhalten steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG. Aber was geschieht mit den Zahlungen, wenn die Kinder wegen coronabedingter Schließungen nicht betreut werden konnten? Die Folgen erklärt Dipl.-Finw. Daniel Denker in diesem Video.
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