I.
Streitig ist das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinns.
Die Klägerin (Klin) ist eine Aktiengesellschaft (AG). Am Grundkapital waren Herr A K, Frau B K (Ehefrau), Herr C K (Sohn), die N1 GmbH sowie Herr X beteiligt. Vorstand war Herr A K. Die Klin, die N2 GmbH sowie die N3 GmbH hatten Verbindlichkeiten gegenüber der S-Bank aus Darlehensgeschäften. Ihren Zinsverpflichtungen kam sie aus Liquiditätsgründen nicht mehr nach. Herr A K erwarb durch notariell beurkundeten Vertrag vom 15.05.1990 von der S-Bank deren Hauptforderungen gegenüber der Klin sowie gegenüber der N4 GmbH und der N3 GmbH zum Nennbetrag von ... DM. Als Gegenleistung gab Herr A K ein abstraktes Schuldanerkenntnis über den Betrag von ebenfalls .... DM ab, der ab dem 01.01.1992 mit jährlich 16 v.H. zu verzinsen war. Die S-Bank ließ sich außerdem verschiedene Sicherheiten einräumen. Zuvor hatte sie auf Zinsansprüche von .... DM gegenüber der Klin verzichtet.
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