BFH - Urteil vom 27.01.1998
VIII R 64/96
Normen:
BGB § 397 ; EStG § 3 Nr. 66 § 6 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BB 1998, 1626
BFH/NV 1998, 1292
BFHE 186, 12
BStBl II 1998, 537
DB 1998, 1695
NJW 1998, 3519
NZG 1998, 831
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG (EFG 1996, 1016),

Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

BFH, Urteil vom 27.01.1998 - Aktenzeichen VIII R 64/96

DRsp Nr. 1998/18577

Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

»Der Erlaß von Schulden aus dem Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters kann zu einem steuerfreien Sanierungsgewinn führen, wenn die Gesellschaft ohne den Erlaß sanierungsbedürftig würde (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 3. Juli 1997 IV R 31/96, BFHE 183, 509, BStBl II 1997, 690).«

Normenkette:

BGB § 397 ; EStG § 3 Nr. 66 § 6 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine OHG, die ein Hoch- und Tiefbauunternehmen betreibt. im Jahr 1973 erwarb der Beigeladene (B) einen Gesellschaftsanteil in Höhe von 50 % vom Gesellschafter L. Als Gegenleistung verpflichtete sich B, eine Leibrente von monatlich 4 000 DM an L zu zahlen. Nach dessen Tod sollte die Ehefrau ein Drittel der Rente erhalten. Der Vertrag enthielt sowohl eine Wertsicherungsklausel zur Erhöhung der Rente, als auch eine Regelung zur Ermäßigung für den Fall, daß nach dem Stand der Gesellschaft und unter Berücksichtigung der angemessenen Unterhaltsbedürfnisse des Käufers die Rente in der vereinbarten Höhe nicht mehr tragbar erschien. Die Kürzungsbeträge sollten ggf. verzinslich bis zur Besserung der wirtschaftlichen Lage gestundet werden.

Die Klägerin erwirtschaftete in den Jahren 1981 bis 1988 überwiegend Gewinne, die dem B in folgender Höhe zuzurechnen waren:

1981: 95 715 DM