Der Antragsteller -ASt.- war im Streitjahr als Kassierer bei der Spielbank A im Bereich des Automatenspiels tätig. Er erhielt ein Grundgehalt nach dem Rahmentarifvertrag "Kleines Spiel" zwischen der Spielbank A und der (damaligen) Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen vom 19. Mai 1989 bzw. nach dem Gehaltstarifvertrag "Automatenspiel" zwischen der Spielbank A und der ver.di Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk A vom Februar 2002. Daneben wurden ihm "Trinkgelder" in Höhe von insgesamt 9 850,20 EUR ausgezahlt, die von den Gästen des Automatenspiels entsprechend den Regelungen des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in A - xxxx
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