FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.2011
3 K 1285/09
Normen:
EStG § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 1; EStG § 3 Nr. 3; EStG § 3 Nr. 62; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a; DBA CHE Art. 21; AO § 163;

Steuerfreiheit des Vorbezugs aus einer Schweizerischen Pensionskasse und Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge an eine Schweizerische öffentlich-rechtliche Versicherungskasse

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 3 K 1285/09

DRsp Nr. 2012/2880

Steuerfreiheit des Vorbezugs aus einer Schweizerischen Pensionskasse und Steuerfreiheit der Arbeitgeberbeiträge an eine Schweizerische öffentlich-rechtliche Versicherungskasse

1. Der Vorbezug eines im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, der von einer öffentlich-rechtlichen Schweizerischen Pensionskasse zum Erwerb einer Eigentumswohnung gewährt wird, ist als Abfindung einer gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfrei. 2. Arbeitgeberbeiträge an eine Schweizerische öffentlich-rechtlich organisierte Versicherungskasse sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.

1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids vom 17. April 2009 wird die Einkommensteuer auf …EUR festgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu 90 % und die Kläger zu 10 % tragen.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung von mehr als 1.500 EUR, darf die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des darin festgesetzten Erstattungsbetrags erfolgen. In anderen Fällen kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder durch Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S. 1; EStG § 3 Nr. 3; EStG § 3 Nr. 62; EStG § 3 Nr. 63; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2a;