FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.09.2007
6 K 1170/06
Normen:
EStG (1999) § 3 Nr. 9 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 192

Steuerfreiheit einer Abfindung bei einem Arbeitgeberwechsel im Zusammenhang mit der Verlagerung eines Geschäftsbereichs auf ein neugegründetes Joint-Venture-Unternehmen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 6 K 1170/06

DRsp Nr. 2007/23639

Steuerfreiheit einer Abfindung bei einem Arbeitgeberwechsel im Zusammenhang mit der Verlagerung eines Geschäftsbereichs auf ein neugegründetes Joint-Venture-Unternehmen

1. Verlagert der Arbeitgeber im Rahmen eines Joint venture einen Geschäftsbereich auf ein Gemeinschaftsunternehmen, dessen Geschäftsleitung durch ein "fremdes", nicht zum Konzern des Arbeitgebers gehörendes Unternehmen besetzt wird, so kann eine an einen Arbeitnehmer gezahlte Abfindung auch dann nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei sein, wenn der Arbeitnehmer zunächst zeitlich befristet mit der Garantie der anschließenden Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber zu dem Gemeinschaftsunternehmen versetzt, ihm aber in einer Betriebsvereinbarung bei einem arbeitsrechtlichen Wechsel zum Betreiber des Gemeinschaftsunternehmens innerhalb der Versetzungszeit vom bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung zugesagt worden ist und wenn er nunmehr dieses Angebot eines mit einer Abfindung verbundenen Arbeitgeberwechsels annimmt.