FG Köln - Urteil vom 19.04.2007
6 K 2643/05
Normen:
EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1a ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1425
EFG 2007, 1060

Steuerfreiheit einer Abfindung bei einvernehmlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit befristeter Wiedereinstellungszusage

FG Köln, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen 6 K 2643/05

DRsp Nr. 2007/11023

Steuerfreiheit einer Abfindung bei einvernehmlicher Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit befristeter Wiedereinstellungszusage

Erklärt sich ein im Erziehungsurlaub gewesener Arbeitnehmer damit einverstanden, aus seinem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, obwohl er auf der Grundlage einer Gesamtbetriebsvereinbarung die Zusage des Arbeitgebers hatte, ihn nach vier Jahren wieder zu gleichen Bedingungen einzustellen, falls der Arbeitnehmer bis zu 6 Monate vor Arbeitsaufnahme die Annahme der Zusage erklärt, und wurde hiervon auch Gebrauch gemacht, so ist gleichwohl die Steuerfreiheit einer gezahlten Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG anzunehmen. Denn hierin liegt ein unfreiwilliger Verzicht auf das schon als entstanden anzusehende, aber noch nicht vollzogene neue Arbeitsverhältnis.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1a ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.