FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.09.2009
3 K 130/09
Normen:
EStG § 3 Nr. 12; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1;

Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.09.2009 - Aktenzeichen 3 K 130/09

DRsp Nr. 2009/24403

Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

Kein Anspruch auf eine höhere, als die in einem Erlass der obersten Finanzbehörde festgelegte pauschale Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung eines Gemeinderatsmitglieds.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung für eine Tätigkeit im Hauptausschuss einer Gemeinde.

Der Kläger war in den Streitjahren 2003 bis 2006 Mitglied der Stadtvertretung der Stadt ... und zugleich des Hauptausschusses der Stadtvertretung (vgl. § 45a der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein -GO-). Er erhielt für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadtvertretung auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt vom 19. Juni 2003 eine als Aufwandsentschädigung geleistete monatliche Zahlung von pauschal 269,00 EUR (3.228,00 EUR jährlich) und für seine Tätigkeit als Mitglied des Hauptausschusses gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt eine monatliche Aufwandsentschädigung von zusätzlich 243,00 EUR (2.916,00 EUR jährlich).