BFH - Beschluss vom 01.10.2012
III B 128/11
Normen:
EStG § 3 Nr. 44;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 29
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3508/10

Steuerfreiheit eines Stipendiums

BFH, Beschluss vom 01.10.2012 - Aktenzeichen III B 128/11

DRsp Nr. 2012/22050

Steuerfreiheit eines Stipendiums

1. NV: Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig und hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in dem angefochtenen Urteil dargetan hat. 2. NV: Nach den maßgeblichen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie besteht der Zweck des EXIST-Gründerstipendiums darin, eine Existenzgründung vorzubereiten und zu begleiten sowie zur unternehmerischen Selbständigkeit hinzuführen. Diese Zwecke fallen nicht unter die in § 3 Nr. 44 EStG genannten Förderungszwecke.

Ein Stipendium zur Vorbereitung einer Existenzgründung erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 44;

Gründe