I.
Streitig ist, ob der Verkauf von Speisen und Getränken in der Cafeteria einer Schule gemäß § 4 Nr. 23 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) steuerbefreit ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, ist Träger einer Privatschule (R...-Schule). Die Regierung von Oberbayern und das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigten insoweit dem Kläger, eine private Grundschule mit 4 Klassen sowie die Jahrgangsstufen 5 mit 13 zu errichten und zu betreiben.
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