FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.10.2019
3 K 1507/18
Normen:
EStG § 3 Nr. 12;

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für eine Tätigkeit als Ortsvorsteher und als Ortschaftsrat; Erfassung der Tätigkeit als Ortschaftsrat als steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - Aktenzeichen 3 K 1507/18

DRsp Nr. 2020/705

Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für eine Tätigkeit als Ortsvorsteher und als Ortschaftsrat; Erfassung der Tätigkeit als Ortschaftsrat als steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

4.

Der Streitwert wird auf 1.500 € festgesetzt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12;

Tatbestand

Im Streit steht zwischen den Beteiligten die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte der Klägerin aus ihrer Tätigkeit als Ortsvorsteherin und als Ortschaftsrätin bzw. die Frage, in welcher Höhe die diesbezüglichen Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.