Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
4.Der Streitwert wird auf 1.500 € festgesetzt.
Im Streit steht zwischen den Beteiligten die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte der Klägerin aus ihrer Tätigkeit als Ortsvorsteherin und als Ortschaftsrätin bzw. die Frage, in welcher Höhe die diesbezüglichen Aufwandsentschädigungen gemäß § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.
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