FG Thüringen - Urteil vom 24.02.2000
IV 208/99
Normen:
Umw-VO § 5 Abs. 1; Umw-VO § 4 Abs. 3; Umw-VO § 4 Abs. 1, Umw-VO § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 1258

Steuerfreiheit von Auseinandersetzungsansprüchen aus der Aufteilung eines unteilbaren Fonds einer PGH

FG Thüringen, Urteil vom 24.02.2000 - Aktenzeichen IV 208/99

DRsp Nr. 2001/2572

Steuerfreiheit von Auseinandersetzungsansprüchen aus der Aufteilung eines unteilbaren Fonds einer PGH

Umwandlung einer PGH in eine GmbH und steuerfreie Übertragung der Anteile aus dem sog. "unteilbaren Fonds" der PGH auf die neu gegründete GmbH trotz Fehlens einer notariellen Umwandlungserklärung und einer Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister. Unschädlich für die Umwandlung war im Streitfall auch, dass die GmbH in bar gegründet wurde und dass die ehemaligen Genossen nach Gründung der GmbH nicht in ihrer Gesamtheit als Gesellschafter in die neue GmbH ein-, sondern als stille Gesellschafter bzw. Darlehensgeber auftraten.

Normenkette:

Umw-VO § 5 Abs. 1; Umw-VO § 4 Abs. 3; Umw-VO § 4 Abs. 1, Umw-VO § 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Umstritten ist, ob Auseinandersetzungansprüche des Klägers aus der Aufteilung eines "unteilbaren Fonds" einer Produktionsgesellschaft des Handwerks in 1990 der Besteuerung unterworfen werden durften.