FG Hessen - Urteil vom 13.02.2013
4 K 1346/11
Normen:
EStG § 3c Abs. 1 Satz 1;

Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen an den Arbeitgeber

FG Hessen, Urteil vom 13.02.2013 - Aktenzeichen 4 K 1346/11

DRsp Nr. 2013/5316

Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen an den Arbeitgeber

Eingliederungszuschüsse i.S.d. Sozialgesetzbücher, die an Arbeitgeber gezahlt werden, sind nicht steuerfrei i.S.d. § 3 Nr.2 b EStG.

Eingliederungszuschüsse im Sinne des Sozialgesetzbuches, die an den Arbeitgeber gezahlt werden, sind nicht steuerfrei gem. § 3 Nr. 2b EStG. Mit § 3 Nr. 2b EStG soll ausschließlich die mit dem SGB II gewährte Grundsicherung für Arbeitsuchende steuerlich unterstützt werden. Zwischen den an den Arbeitgeber gewährten Eingliederungszuschüssen und den an die Arbeitnehmer gezahlten Löhnen besteht ein durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer begründeter unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang, der, soweit die Eingliederungszuschüsse nach § 3 Nr. 2 b EStG als steuerfrei anzusehen wären, insoweit zur Nichtabzugsfähigkeit der Löhne als Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 S. 1 EStG führen würde.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3c Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand: