Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von Vergütungen, die die Klägerin in den Streitjahren 2011 bis 2014 als ehrenamtliche Betreuerin in einem im Bereich der Behindertenhilfe tätigen gemeinnützigen Sozialunternehmen erzielt hat. Der gezahlte Aufwendungsersatz nach §
In den Einkommensteuererklärungen für 2012 bis 2014 hatte die Klägerin den erhaltenen Aufwendungsersatz für die Betreuertätigkeit angegeben und sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2012 VIII R 57/09 (BFHE 239,
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