I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin bezog vom 1. Januar bis 13. April 1996 Krankengeld. Seit Mai 1996 ist sie als Unternehmensberaterin selbständig tätig. Die Zahlung von Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gemäß §
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