BFH - Urteil vom 09.06.2005
IX R 68/03
Normen:
EStG § 3b ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 37
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 08.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1950/01

Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

BFH, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen IX R 68/03

DRsp Nr. 2005/18927

Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Feiertagsarbeit

1. Ein Zuschlag für Feiertagsarbeit setzt begrifflich voraus, dass dem Arbeitnehmer die an einem Feiertag geleistete Arbeit - zusätzlich zum üblichen Lohn - vergütet wird.2. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Arbeit an einem Wochenfeiertag einen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag erworben hat und dieser Freizeitanspruch nachfolgend durch eine Vergütung abgegolten wird.

Normenkette:

EStG § 3b ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist bei den Stadtwerken D als Blockleitstandsfahrer beschäftigt. Für an Wochenfeiertagen geleistete Wechselschichtarbeit zahlte der Arbeitgeber tarifvertraglich vereinbarte Zeitzuschläge.

In § 15 Abs. 2 Unterabs. 2 der Tarifverträge für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II/BMT-G-O) ist für derartige Fälle u.a. bestimmt: