FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.03.2018
3 K 888/16
Normen:
EStG § 3 Nr. 26; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9;
Fundstellen:
DStRE 2019, 69

Steuerfreiheit von Vergütungen für die für eine Einrichtung der teilstationären Tagespflege im Fahrdienst tätigen Fahrer; Unterfallen der Tätigkeit der Fahrer im Hol- und Bringdienst der Gäste unter dem Begriff der Pflege im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2018 - Aktenzeichen 3 K 888/16

DRsp Nr. 2018/5843

Steuerfreiheit von Vergütungen für die für eine Einrichtung der teilstationären Tagespflege im Fahrdienst tätigen Fahrer; Unterfallen der Tätigkeit der Fahrer im Hol- und Bringdienst der Gäste unter dem Begriff der Pflege im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Tenor

1.

Der Lohnsteuer-Haftungsbescheid vom 12. November 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Februar 2016 wird dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag für das Jahr 2011 auf 0 €, für das Jahr 2012 auf 16,20 € (davon Lohnsteuer 15 €, pauschale Kirchensteuer 1,20 €), für das Jahr 2013 auf 83,87 € (davon Lohnsteuer 77,66 €, pauschale Kirchensteuer 6,21 €) und für das Jahr 2014 auf 45,36 € (davon Lohnsteuer 42,00 €, pauschale Kirchensteuer 3,36 €) herabgesetzt wird.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4. 5.