Der Lohnsteuer-Haftungsbescheid vom 12. November 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Februar 2016 wird dahingehend geändert, dass der Haftungsbetrag für das Jahr 2011 auf 0 €, für das Jahr 2012 auf 16,20 € (davon Lohnsteuer 15 €, pauschale Kirchensteuer 1,20 €), für das Jahr 2013 auf 83,87 € (davon Lohnsteuer 77,66 €, pauschale Kirchensteuer 6,21 €) und für das Jahr 2014 auf 45,36 € (davon Lohnsteuer 42,00 €, pauschale Kirchensteuer 3,36 €) herabgesetzt wird.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
4. 5.
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