FG Niedersachsen - Urteil vom 13.05.2022
14 K 212/19
Normen:
EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;

Steuerfreiheit von Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2022 - Aktenzeichen 14 K 212/19

DRsp Nr. 2022/17311

Steuerfreiheit von Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen

Normenkette:

EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei sind.

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, erbringt Service-Dienstleistungen im Bereich der Elektroinstallationen. Sie ist unter anderem in Windparks im Offshore-Bereich tätig und erbringt ihre Leistungen sowohl eigenverantwortlich als auch durch Arbeitnehmerüberlassung, indem sie verschiedene Fachkräfte an andere Firmen, die Offshore-Plattformen in den deutschen küstennahen Meeren betreiben, entleiht.

Im Jahr 2014 setzte die Klägerin drei ihrer Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis unbefristet ist, nämlich...., ...... und ....., für mehrere Auftraggeber auf verschiedenen Offshore-Plattformen ein, die sich in dem der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteil an der ausschließlichen Wirtschaftszone befinden. Auftraggeber der Klägerin waren unter anderem die Fa. ......., die Fa. ......., die Fa. ........, die Fa. ....., die Fa. ......, die Fa. .....und die Fa. ........