Streitig ist die steuerliche Behandlung von Währungskursgewinnen und Währungskursverlusten von nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) steuerfreien Dividenden.
Die Klägerin (Kl.) ist eine Aktiengesellschaft (AG). Zwischen ihr und der ... (B. AG) besteht aufgrund des Beherrschungsvertrages vom 20.12.1971 und des Ergebnisabführungsvertrages vom 23.11.1973 eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Organträger ist die Kl., Organgesellschaft die B. AG.
Die B. AG, die ein Wirtschaftsjahr vom 01.04. bis 31.03. hat, ist am Stammkapital der ..., (B. Ltd.) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapital beträgt seit dem Jahr 1989 40 %.
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