FG München - Urteil vom 26.02.2013
11 K 446/08
Normen:
EStG 1999 § 17 Abs. 1 S. 4; EStG 1999 § 17 Abs. 2; EStG 1999 § 52 Abs. 1 S. 1; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 842
IStR 2013, 7

Steuerlich zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze § 17 EStG im Jahr 1999 Anforderungen an die Übertragung von Anteilen an einer Incorporated nach dem Recht von Delaware, USA

FG München, Urteil vom 26.02.2013 - Aktenzeichen 11 K 446/08

DRsp Nr. 2013/20909

Steuerlich zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze § 17 EStG im Jahr 1999 Anforderungen an die Übertragung von Anteilen an einer Incorporated nach dem Recht von Delaware, USA

1. Nach der BVerfG-Rechtsprechung ist § 17 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 52 Abs. 1 S. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nichtig, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung am 31.3.1999 entstanden sind und die bei einer Veräußerung nach Verkündung des Gesetzes sowohl zum Zeitpunkt der Verkündung als auch zum Zeitpunkt der Veräußerung nach der zuvor geltenden Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können.