FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.07.2011
2 K 190/09
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c, § 2; FGO § 46;
Fundstellen:
DStRE 2012, 1245

Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.07.2011 - Aktenzeichen 2 K 190/09

DRsp Nr. 2011/14754

Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung

1. Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung einer Option, die zur Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung führt, feststeht, dass das Ergebnis aus der Anschaffung von Option und Inhaberschuldverschreibung und der Rückzahlung (inkl. Zinscoupon) aus der Inhaberschuldverschreibung insgesamt negativ ist. Die Anschaffungskosten für die Anschaffung des Optionsscheins sind als Anschaffungsnebenkosten der Inhaberschuldverschreibung in die Beurteilung einzubeziehen. 2. Der Verlust aus der Einlösung einer Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c EStG mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist. 3. Nach Sinn und Zweck des § 46 FGO kommt eine Klage ohne Vorverfahren nur bei pflichtwidrigem Verhalten des Finanzamtes in Betracht

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c, § 2; FGO § 46;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer ISV im Jahr 2007.