FG Niedersachsen - Urteil vom 26.06.2008
1 K 381/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12;

Steuerliche Anerkennung; Darlehensvertrag Nahen Angehörige - Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 381/06

DRsp Nr. 2009/3742

Steuerliche Anerkennung; Darlehensvertrag Nahen Angehörige - Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen nach den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung. 2. Ist den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der zivilrechtlichen Formvorschriften anzulasten, spricht das für die Annahme einer verstärkten Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen der Beteiligten. 3. Bei Darlehensverträgen kann die fehlende Besicherung gegen die steuerliche Anerkennung sprechen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang um die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen der Klägerin und ihren minderjährigen Enkeln.

Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil im ersten Rechtsgang vom 17.12.2003 (1 K 10543/00) und den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl. II 2007, 294) verwiesen.

Die Klägerin beantragt,

unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1992 vom 19.08.1998 und der Einspruchsentscheidung vom 17.08.2000 die Einkommensteuer 1992 auf 6.446 DM herabzusetzen.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Entscheidungsgründe: