Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 25. Juni 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob eine durch Entgeltumwandlung vom Gesellschafter-Geschäftsführer finanzierte (mittelbare) Versorgungszusage von diesem erdient werden muss.
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