FG München - Urteil vom 20.11.2017
7 K 2023/16
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses bei Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Vermieter und Mieter; Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

FG München, Urteil vom 20.11.2017 - Aktenzeichen 7 K 2023/16

DRsp Nr. 2018/5636

Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses bei Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Vermieter und Mieter; Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob negative Einkünfte aus einem Mietverhältnis steuerlich anzuerkennen sind und ob eine Änderung der Einkommensteuerbescheide verfahrensrechtlich zulässig war.

Der Kläger wohnte in den Streitjahren in B und erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. In der Einkommensteuererklärung 2011 erklärte er erstmals Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Objekt in der L-Straße in B, 1. Obergeschoss mit einer Wohnfläche von 80 qm. Es wurden keine Einnahmen und Werbungskosten in Höhe von 7.696 € (AfA für einen Monat in Höhe von 37 € und Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 7.609 €) erklärt. In der Einkommensteuererklärung 2012 gab der Kläger für dieses Objekt eine Größe von 72 qm an. Mieteinnahmen erklärte der Kläger aus diesem Objekt in Höhe von 5.400 € und Werbungskosten in Höhe von 16.604 €, so dass negative Einkünfte in Höhe von 11.204 € geltend gemacht wurden.